Jahresabschluss und

Buchführung.

Die Verpflichtung zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung sowie der Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich im Grundsatz aus dem Handelsgesetzbuch und dem Abgabenordnung.

  • Rat und Auskunft in  Buchhaltungs- und Bilanzierungsfragen
  • Gutachten
  • Handelsbilanz nach BilMoG und Steuerbilanz
  • Eröffnungsbilanz, Liquidationsbilanz
  • Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz
  • Offenlegung/Hinterlegung beim elektronischen Handelsregister
  • Einnahmen- Überschussrechnung
  • Entwicklung des Anlagevermögens, Anlagenspiegel
  • Bilanzbericht mit Anhang, ggf. Lagebericht
  • Plausibilitätsprüfung
  • Kassenbuchführung
  • offene Postenbuchhaltung